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Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz ist wichtig:

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 4f BDSG) hat fast jedes rechtlich eigenständige Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Denn dies trifft bereits zu, wenn mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Kommt ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht oder nur in ungenügendem Umfang nach, drohen hohe Bußgelder.

 

Vorteil: Main Intelligence als externer Datenschutzbeauftragter

Wir übernehmen für Sie die Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dies bringt für Ihr Unternehmen eine Reihe von Vorteilen mit sich:

  • Keine Schulungs- und Weiterbildungskosten
  • Keine Frei- / Teilfreistellung eines Mitarbeiters
  • Kein erhöhter Kündigungsschutz
  • Keine Kosten für Literatur und Fachzeitschriften
  • Keine Interessenkollision mit bisheriger Tätigkeit
  • Keine Konfliktsituationen mit Arbeitgeber und Mitarbeiter
  • Einbringung zusätzlicher Fachkenntnisse / Erfahrungen, z.B. durch Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen, Synergieeffekte, höhere Objektivität
  • Vermeidung von "Betriebsblindheit"
  • Höhere Akzeptanz im Unternehmen

Darüber hinaus bieten wir Sicherheitschecks an, um Ihre Datensicherheit und den Datenschutz stets auf höchstem Niveau zu halten.

 
 

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